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Wie viel Kindesunterhalt bekommt meine Ex-Partnerin?

Viele Väter finden sich in der Situation wieder, dass sie sich von ihrer Ehefrau oder Ex-Partnerin geschieden oder getrennt haben und zunächst als Single leben. Wo aus der vorherigen Beziehung oder gar Ehe Kinder hervorgegangen sind, endet die Verantwortung nicht mit dem Ende der Lebensgemeinschaft. Denn auch wenn gemeinsame Kinder nun bei ihrer Mutter leben, trägt jeder Vater weiterhin eine gewisse Verantwortung für die Erziehung, Versorgung und Entwicklung seiner Kinder. Daneben besteht für jeden Kindesvater die gesetzlich geregelte finanzielle Verantwortung zur Unterhaltszahlung an die Kindesmutter. Wie hoch der Betrag ist, den Väter an ihre ehemalige Partnerin zahlen müssen, erklären wir im folgenden Beitrag.

 

Von Rechtsanwalt Niklas Clamann, Online Scheidung Deutschland

 

Rechtslage: Sorge- und Umgangsrecht für Kinder

Eltern sind die Erziehungsberechtigten ihrer Kinder. Für jedes Kind im Einzelnen bedeutet das, dass ihre Eltern diejenigen sind, die bis zur Volljährigkeit des Kindes über die wesentlichen Zukunftsfragen des Kindes wie die Schulbildung entscheiden. Dieser Umstand leitet sich aus dem gemeinsamen Sorgerecht ab. Auch wenn beide Elternteile getrennt voneinander leben und das Kind nur bei einem Elternteil wohnt, bleiben beide sorgeberechtigt. Somit bedarf es beispielsweise der Zustimmung des Vaters, wenn die Kindesmutter über den weiteren Schulweg des Kindes entscheiden will. Gibt es also keinen anderslautenden Gerichtsbeschluss, üben beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht für die Person und das Vermögen des Kindes aus.

 

Daneben hat auch ein Vater, bei dem das Kind nicht ständig wohnt, das Recht, Umgang mit seinem Kind zu pflegen. Hier bietet es sich an, eine einvernehmliche Vereinbarung mit der Kindesmutter zu erzielen. Sollte die Kindesmutter jedoch den Umgang verwehren, kann auch über rechtliche Schritte nachgedacht werden. In der Regel schaden allerdings Streitigkeiten über den Umgang mit dem Kind dem Kindeswohl. Im Idealfall sind sich beide Elternteile dieses Umstands bewusst.

Kindesunterhalt: Wie viel muss ich zahlen?

Wie der Name impliziert, geht es beim Kindesunterhalt um die finanzielle Versorgung des Kindes. Allerdings wird der Kindesunterhalt nicht an das Kind direkt, sondern an die Kindesmutter gezahlt, wenn das Kind bei ihr wohnt. Die Kindesmutter ist dann rechtlich verpflichtet, das Geld zum Wohle des Kindes zu verwenden. Allerdings ist die faktisch in ihrer Verfügungsgewalt frei, da Vertragspartner nicht kontrollieren können, wofür das Geld eigentlich vorgesehen ist und ob eine Transaktion diesen Zweck erfüllt. Dies gesetzliche Pflicht zur Zahlung von Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes findet sich in § 1570 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB):

 

§ 1570 Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes

(1) Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen. Die Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.

(2) Die Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängert sich darüber hinaus, wenn dies unter Berücksichtigung der Gestaltung von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit in der Ehe sowie der Dauer der Ehe der Billigkeit entspricht.

Unterhalt für minderjährige Kinder (unter 18 Jahren)

Der Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes stünde beispielsweise der Kindesmutter zu, wenn sie das Kind aufzieht. Von dem Unterhaltsanspruch der Mutter abzugrenzen ist der Unterhaltsanspruch des Kindes selbst. Zwar kann nach § 1629 BGB die Mutter ihr Kind dabei vertreten, den kindeseigenen Anspruch geltend zu machen. Es handelt sich jedoch grundsätzlich um einen Unterhaltsanspruch, der dem Kind zusteht. Geregelt ist der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder in § 1612a BGB:

§ 1612a Mindestunterhalt minderjähriger Kinder

(1) Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen. Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des minderjährigen Kindes. Er beträgt monatlich entsprechend dem Alter des Kindes

1. für die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs (erste Altersstufe) 87 Prozent,

2. für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs (zweite Altersstufe) 100 Prozent und

3. für die Zeit vom 13. Lebensjahr an (dritte Altersstufe) 117 Prozent des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums des minderjährigen Kindes.

(2) Der Prozentsatz ist auf eine Dezimalstelle zu begrenzen; jede weitere sich ergebende Dezimalstelle wird nicht berücksichtigt. Der sich bei der Berechnung des Unterhalts ergebende Betrag ist auf volle Euro aufzurunden.

(3) Der Unterhalt einer höheren Altersstufe ist ab dem Beginn des Monats maßgebend, in dem das Kind das betreffende Lebensjahr vollendet.

Da das „steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum“ selbst für erfahrene Familienrechtler nicht zweifelsfrei bestimmt werden kann, hat die Rechtsprechung zur Vereinfachung eine Tabelle erstellt, die regelmäßig vom Oberlandesgericht Düsseldorf aktualisiert wird. Wichtig zu wissen ist, dass die Düsseldorfer Tabelle keine Gesetzeskraft hat, sie dient lediglich als Richtwert. Die Tabelle können Sie auf der Webseite des OLG Düsseldorf abrufen

Nachdem Sie Ihr Einkommen ermittelt haben, können Sie in der Tabelle die Höhe Ihrer Unterhaltspflicht ablesen, indem Sie in die jeweilige Altersgruppe Ihres Kindes blicken. Ihr Nettoeinkommen ermitteln Sie im Wesentlichen in drei Schritten: 

Quelle: Online Scheidung Deutschland

Unterhalt für volljährige Kinder (über 18 Jahren)

Sobald das Kind volljährig wird, ändert sich die Unterhaltsberechnung. Zwar ist nach wie vor das Nettoeinkommen maßgeblich. Jedoch wird nun das Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils hinzugezogen. Weiterhin kann der Unterhaltsbetrag an der Düsseldorfer Tabelle abgelesen werden. Jedoch zahlt jedes Elternteil nur den Betrag, der dem Verhältnis seines Einkommens zum Einkommen des anderen Elternteils entspricht. Das Prinzip lässt sich folgendermaßen erklären: Wohnt das Kind nicht beim Kindesvater, sondern bei der Kindesmutter und verdient der Vater 7.000 €, währen die Mutter 3.000 € verdient, zahlt der Vater 70% und die Mutter 30% des Kindesunterhalts.

Fazit: Unterhaltsrecht geht auch unkompliziert

Die Organe der Rechtspflege in Deutschland haben sich eines klugen Mechanismus bedient, die Berechnung des Kindesunterhalts deutlich zu vereinfachen. Die Tabelle des OLG Düsseldorf hat zwar keine Gesetzeskraft, de facto wird sie aber von den Gerichten angewandt. Mithilfe der Tabelle können nichterziehende Väter ihre Unterhaltspflicht transparent und einfach ermitteln. Sie können damit auch vorhersagen, wie sich die Höhe ihrer Unterhaltspflicht bei steigendem oder sinkendem Einkommen ändern würde.


Online Scheidung Deutschland ist eine Kanzlei, die unter der Leitung von Rechtsanwalt Niklas Clamann von der westfälischen Stadt Münster aus bundesweist Mandanten auf dem Gebiet des Familienrechts betreut. Herr Clamann hat sich auf die Durchführung von Online Scheidungen spezialisiert.